Das Sozialgericht Dortmund gab einem Kläger Recht, der gegen eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geklagt hatte.
Dem Betroffenen war außerordentlich gekündigt worden, weil er während der Arbeitszeit Drogen konsumiert und weitergegeben haben soll.
Das Gericht (Az.: S 102 AL 339/21) entschied, dass dem Kläger keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei, da er aufgr…
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